Viele haben darauf gewartet, jetzt ist es so weit.

Kroatien ist seit dem 01.07.2013 28. Mitglied der EU.

 

Hier einige Infos zu Änderungen

Das beliebte Urlaubsziel an der Adria ist als 28. Mitgliedsstaat der Europäischen Union beigetreten. Touristen interessiert dabei natürlich vor allem, was sich auf Reisen ändert. Insgesamt halten sich die Umstellungen für deutsche Urlauber im Rahmen. Das liegt unter anderem daran, dass Kroatien zwar EU-Mitglied wird, nicht jedoch Teil des Schengen-Raums, an dessen Binnengrenzen keine Personenkontrollen durchgeführt werden. Zudem verlief eine Einreise auch schon vor dem geplanten Beitritt in der Regel problemlos. Einige kleinere Änderungen sollten Urlauber dennoch beachten.

Zollformalitäten

Anstelle der bisherigen nationalen Zollvorschriften gelten nun die Bestimmungen der EU. Das bedeutet, dass Reisende Waren für den persönlichen Bedarf zollfrei aus Deutschland nach Kroatien oder umgekehrt einführen können. Für Waren mit hoher Besteuerung gelten die folgenden Freimengen, um private und gewerbliche Nutzung zu unterscheiden:

800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1 Kilogramm Rauchtabak, 10 Liter Spirituosen, 20 Liter Zwischenerzeugnisse, 60 Liter Schaumwein, 110 Liter Bier und 10 Kilogramm Kaffee.

Einreisebestimmungen

Da Kroatien kein Schengen-Staat wird, finden weiterhin Personenkontrollen an der Grenze statt. Deutsche Touristen müssen daher einen Personalausweis oder Reisepass mit sich führen, der mindestens bis zum Rückkehrdatum nach Deutschland gültig ist.

Währung

Kroatiens offizielle Währung ist auch nach Eintritt in die EU die Kuna. Die Einführung des Euro ist bisher nicht geplant. Allerdings können Urlauber wie bisher häufig mit Euro bezahlen.

Krankenversicherung

EU-Bürger haben in allen EU-Staaten Anspruch auf kostenlose medizinische Grundversorgung, somit ab sofort auch in Kroatien. Der ADAC weist jedoch darauf hin, dass die Qualität medizinischer Leistungen in Kroatien meist unter dem deutschen Standard liegt und empfiehlt daher eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung. Das ermöglicht auch einen kostenlosen Rücktransport, der Reisende ansonsten unter Umständen teuer zu stehen kommen kann.

Mit dem Auto unterwegs

Das „D“ auf dem Nummernschild, das der Nationalitätskennzeichnung dient, ist nun nicht mehr verpflichtend in Kroatien, solange das EU-Kennzeichen abgebildet ist.
Ein Vorteil ergibt sich außerdem für deutsche Autofahrer, die in einen Unfall verwickelt sind, an dem auch ein in Kroatien angemeldetes Auto beteiligt ist: Kroatische Versicherungen können nun nämlich auch vom Wohnsitz in Deutschland aus angeklagt werden.
Die internationale Grüne Versicherungskarte, die im Ausland den Versicherungsschutz nachweist, ist kein Muss, kann jedoch im Falle eines Unfalls die Abwicklung deutlich erleichtern.
Vorsicht, wer sich in Kroatien ein Bußgeld einhandelt: Das können fortan auch die Behörden in Deutschland vollstrecken.

Mit dem Flugzeug unterwegs

Die EU-Fluggastrechte-Verordnung gilt nun auch für Flugreisende von und nach Kroatien. Diese erhalten dadurch besseren rechtlichen Schutz bei verspäteten oder abgesagten Flügen aufgrund von Vorfällen wie Streik und Naturkatastrophen.

 

'Quelle Focus Online'